Petition gegen Ungleichbehandlung von Privatpatienten

Trotz einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und Klarstellung in Art. 132 Abs. 1 Buchst. b) MwStSystRL, dass Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen, gleich zu versteuern sind, ist in Deutschland eine unfaire Besteuerung von Krankenhausbehandlungen in Privatkliniken erneut beabsichtigt und derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Gegen diese Schlechterstellung von Privatpatienten hat Thomas Bublitz als Hausptgeschäftsführer des Bundesverbad Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK) eine Petition beim Europäischen Parlament eingereicht, mit dem Ziel zur Umsetzung der Mehrwertsteuerrichtlinie in deutsches Recht. Die Heiligenfeld GmbH unterstützt die Petition von Thomas Bublitz. Zu den Beweggründen dieser Entscheidung erklärt Michael Lang (Geschäftsführer der Heiligenfeld GmbH):

“Die in Deutschland beabsichtigte Regelung führt zu einer Ungleichbehandlung und Verteuerung von Behandlungen für die Patienten, deren Versicherer und Beihilfestellen.

Trotz gleicher medizinischer Behandlung werden damit im Gegensatz zu öffentlich-rechtlichen Kliniken und Krankenhäusern mit Planbetten Privatkliniken gezwungen, zusätzlich die Mehrwertsteuer zu berechnen und an die Finanzämter zu zahlen.

Die Regelung sieht zudem vor, dass sich in den Privatkliniken jährlich die Pflicht zur Berechnung der MwSt. ändern kann. Das bedeutet, dass derselbe Patienten für eine identische medizinische Leistung in einem Jahr mit MwSt.-Pflicht 19% mehr zahlen muss als in einem Jahr ohne MwSt.-Pflicht.

Diese Regelung ist weder für die betroffenen Patienten und deren Versicherer und/oder Beihilfestellen noch die betroffenen Privatkliniken nachvollziehbar und wirtschaftlich darstellbar.

Deshalb bitten wir Sie, die Petition 0540/2019 beim Europäischen Parlament mit Ihrer Stimme zu unterstützen und sich damit für eine bezahlbare medizinische Versorgung in unserem Bundesland einzusetzen.

Dafür müssen Sie sich zunächst beim Petitionsportal (Home | PETI | Committees | European Parliament (europa.eu)) registrieren, d. h. ein Nutzerkonto anlegen.

Sobald Ihr Nutzerkonto aktiviert ist, können Sie sich anmelden und die Petition suchen (Schlagwort: 0540/2019): Show petitions | PETI | Committees | European Parliament (europa.eu) oder hier direkt aufrufen.

Am rechten unteren Rand der Seite klicken Sie den Button ‘Diese Petition unterstützen’ und erhalten daraufhin die Möglichkeit für Anmerkungen, auf welche das Europäische Parlament auch zurückgreifen kann.

Die Kommentarfunktion ist freiwillig und nicht zwingend, um die Petition zu unterstützen.

Lassen Sie uns dies gemeinsam unterstützen. Bitten Sie Kollegen, Freunde und Verwandte ebenfalls um Ihre Unterstützung.”

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