Zunächst wenden Sie sich bitte an Ihre*n behandelnden Facharzt*Fachärztin oder Hausarzt*Hausärztin. Diese*r entscheidet über die medizinische Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung im Ausland.
Wenn der Arzt oder die Ärztin die Notwendigkeit einer Auslandsbehandlung anerkennt, leitet er einen ausführlichen Befundbericht und Behandlungsantrag an den*die Chefarzt*ärztin der örtlichen Gebietskrankenkasse weiter, der einen Auslandsbehandlungsschein – seit 01.05.2010 Formular “S2” (einheitliches europäisches Formular für die Bescheinigung über den Anspruch auf eine geplante Behandlung in einer ausländischen Klinik = ehemals E-112) – ausstellt.
Mit dem Auslandsbehandlungsschein “S2” werden Sie dann in unserer Heiligenfeld Klinik Waldmünchen oder Heiligenfeld Klinik Uffenheim aufgenommen.
Bitte beachten Sie, dass Sie dazu verpflichtet sind, die Kostenerstattung Ihres Aufenthalts in Deutschland vor Behandlungsbeginn zu beantragen.
Gerne unterstützt Sie bei diesem Antragsverfahren unser Aufnahmemanagement mit hilfreichen Informationen.