Gesetzlich Versicherte
In den Heiligenfeld Kliniken führen wir unterschiedliche Maßnahmen für unsere gesetzlich versicherten Patienten durch. Über die gewünschte und benötigte Maßnahme entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem*Ihrer behandelnden Arzt*Ärztin. Stationäre Krankenhausbehandlungen werden in der Fachklinik Heiligenfeld Bad Kissingen, der Heiligenfeld Klinik Uffenheim und der Heiligenfeld Klinik Waldmünchen angeboten. In der Rosengartenklinik Heiligenfeld führen wir stationäre Rehabilitationsmaßnahmen durch.
Im Vorfeld der Aufnahme benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- den ausgefüllten Fragebogen
- einen aktuellen Befundbericht Ihres behandelnden Arztes oder Therapeuten
- evtl. Entlassberichte früherer psychosomatischer/ psychiatrischer Klinikaufenthalte innerhalb der letzten 5 Jahre
Im Falle einer Krankenhausbehandlung benötigen wir zusätzlich eine Krankenhauseinweisung im Original (versehen mit den ICD-10-Diagnosen) für die Fachklinik Heiligenfeld in Bad Kissingen oder die Heiligenfeld Klinik Uffenheim. Im Falle einer Rehabilitationsmaßnahme benötigen wir die Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in der Rosengarten Klinik Heiligenfeld oder Fachklinik Heiligenfeld in Bad Kissingen.
Hier können Sie Aufnahmeunterlagen per E-Mail anfordern:
Um Ihnen die für Sie passenden Aufnahmeunterlagen zusenden zu können, beanworten Sie bitte folgende Fragen.
Rosengarten Klinik Heiligenfeld
Heiligenfeld Klinik Waldmünchen
Die Heiligenfeld Klinik Waldmünchen verfügt aufgrund der Behandlung von Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien in unterschiedlichen Konstellationen über ein eigenes Aufnahmemanagement. Hier können Sie die von uns benötigten Aufnahmeunterlagen komplett herunterladen und ausdrucken:
Gerne können Sie sich für Ihren individuellen Fall auch bei unseren Mitarbeiter*innen in Waldmünchen informieren.
Unter der Telefonnummer 09972 308-0 stehen wir Ihnen von Montag bis Donnerstag von 8:00 – 16:30 Uhr und Freitag von 8:00 – 14:00 Uhr persönlich zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie uns auch einfach eine E-Mail an aufnahme.waldmuenchen@heiligenfeld.de senden.
Die Aufnahmeunterlagen für die Heiligenfeld Klinik Waldmünchen für Privatversicherte können Sie hier herunterladen.
Heiligenfeld Klinik Waldmünchen
Die Heiligenfeld Klinik Waldmünchen verfügt aufgrund der Behandlung von Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien in unterschiedlichen Konstellationen über ein eigenes Aufnahmemanagement. Hier können Sie die von uns benötigten Aufnahmeunterlagen komplett herunterladen und ausdrucken:
Gerne können Sie sich für Ihren individuellen Fall auch bei unseren Mitarbeiter*innen in Waldmünchen informieren.
Unter der Telefonnummer 09972 308-0 stehen wir Ihnen von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 16:30 Uhr und Freitag von 08:00 – 14:00 Uhr persönlich zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie uns auch einfach eine E-Mail an aufnahme.waldmuenchen@heiligenfeld.de senden.
Die Aufnahmeunterlagen für die Heiligenfeld Klinik Waldmünchen für Privatversicherte können Sie hier herunterladen.
Kostenübernahme
Je nach persönlichem Versicherungsstatus und beabsichtigter Behandlungsmaßnahme unterscheiden sich auch die Kostenträger, die die Kosten für die jeweilige Behandlung übernehmen.
- Stationäre Krankenhausbehandlung (§39 SGB V) in der Fachklinik Heiligenfeld Bad Kissingen, der Heiligenfeld Klinik Uffenheim oder der Heiligenfeld Klinik Waldmünchen: Vorrangiger Kostenträger für eine Krankenhausbehandlung ist Ihre gesetzliche Krankenkasse. Diese Maßnahme muss nicht im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Senden Sie uns einfach zusammen mit den übrigen Aufnahmeunterlagen die von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellte Krankenhaus-Einweisung (sog. “Verordnung von Krankenhaus-behandlung”).
- Stationäre Rehabilitationsmaßnahme (§40 SGB V) in der Rosengarten Klinik Heiligenfeld Bad Kissingen: Im Rahmen einer stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme können je nach persönlichem Status und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen unterschiedliche Kostenträger vorrangig für die Kostenübernahme zuständig sein.
In den meisten Fällen ist der Rentenversicherungsträger (z. B. die Deutsche Rentenversicherung) vorrangig für die Genehmigung einer medizinischen Rehabilitation zuständig, in einigen Fällen (z. B. bei Schülern, Studenten, Hausfrauen) fällt die Kostenübernahme der Krankenkasse zu. Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme muss im Vorfeld beim zuständigen Kostenträger beantragt und von diesem genehmigt werden.
- Bei einer stationären Krankenhausbehandlung wird seitens des Kostenträgers ein Eigenanteil i. H. v. 10,00 € pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr erhoben. Diesen Betrag zahlen Sie direkt in der Klinik (Kinder und Jugendliche sind von dieser Zuzahlung nicht betroffen).
- Bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme wird seitens des Kostenträgers ein Eigenanteil i. H. v. 10,00 € pro Tag für maximal 42 Tage im Kalenderjahr erhoben. Diesen Betrag zahlen Sie direkt in der Klinik.
- Die ortsübliche Kurtaxe in Bad Kissingen ist im Rahmen einer Krankenhausbehandlung für max. 42 Tage im Kalenderjahr ebenfalls direkt in der Klinik zu leisten. Die aktuelle Höhe der Kurtaxe können Sie jederzeit beim Aufnahmemanagement erfragen.
Kontakt
Heiligenfeld Kliniken Bad Kissingen und Uffenheim:
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 14:30 Uhr
Heiligenfeld Kliniken
Zentrales Aufnahmemanagement
Altenbergweg 6
97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 84-0
Telefax: 0971 84-4195
E-Mail: info@heiligenfeld.de
Heiligenfeld Klinik Waldmünchen:
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Heiligenfeld Klinik Waldmünchen
Aufnahmemanagement
Krankenhausstraße 3
93449 Waldmünchen
Telefon: 09972 308-0
Telefax: 09972 308-115
E-Mail: waldmuenchen@heiligenfeld.de