Häufig gestellte Fragen - Heiligenfeld Klinik Bad Wörishofen

Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen rund um einen stationären Aufenthalt in der Heiligenfeld Klinik Bad Wörishofen.

Für weitere Fragen steht Ihnen natürlich das Zentrale Aufnahmemanagement der Heiligenfeld Kliniken unter der Telefonnummer 0971 84-0 oder per Mail an info@heiligenfeld.de gerne zur Verfügung.

Ein Zuhause auf Zeit

Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenkassen:
Kostenträger für die Krankenhausbehandlung ist die gesetzliche Krankenkasse. Es genügt neben den übrigen Aufnahmeunterlagen die Zusendung einer Krankenhauseinweisung („Verordnung von Krankenhausbehandlung“), ausgestellt auf die Heiligenfeld Klinik. Diese Einweisung muss nicht im Vorfeld der Krankenkasse vorgelegt werden.

Um Ihnen eine rasche Aufnahme in die Heiligenfeld Klinik Bad Wörishofen zu ermöglichen, bitten wir Sie darum, folgende Unterlagen bei uns einzureichen:

  • den von Ihnen persönlich ausgefüllten Fragebogen (Bestandteil der Aufnahmeunterlagen)
  • einen aktuellen ärztlichen oder therapeutischen Befundbericht
  • vorhandene Entlassberichte vorangegangener psychosomatischer und/oder psychiatrischer Klinikaufenthalte (der letzten 3 Jahre).

Die Unterlagen können Sie uns auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zukommen lassen.

Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen nur in Kopie (im Original benötigen wir spätestens am Anreisetag nur die Krankenhaus-Einweisung, falls keine Kostenzusage beantragt wurde, sowie den Aufnahmeantrag). Aus Datenschutzgründen senden wir keinerlei Unterlagen zurück.

Anschrift für die Aufnahmeunterlagen:

Heiligenfeld Kliniken GmbH

Zentrales Aufnahmemanagement                         
Altenbergweg 6
97688 Bad Kissingen

Telefon: 0971 84-0
Telefax: 0971 84-4195
E-Mail: info@heiligenfeld.de

Nach Eingang aller zur Aufnahme nötigen Unterlagen teilen unsere Aufnahmepsychologinnen oder Aufnahmepsychologen Sie einer Behandlungsgruppe zu und Sie werden auf unserer Warteliste geführt.

Die aktuellen Wartezeiten können Sie jederzeit bei unserem Zentralen Aufnahmemanagement unter der Telefonnummer 0971 84-0 erfragen. Generell werden Patientinnen und Patienten mit bayerischem Erstwohnsitz vorrangig in unsere Klinik aufgenommen.

Bei weiteren Fragen zum Aufnahmeprozess hilft Ihnen unser Zentrales Aufnahmemanagement gerne weiter.
Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 14:30 Uhr.

Telefon: 0971 84-0
Fax: 0971 84-4195
E-Mail: info@heiligenfeld.de

Anschrift für die Aufnahmeunterlagen: 

Heiligenfeld Kliniken GmbH

Zentrales Aufnahmemanagement                    

Altenbergweg 6
97688 Bad Kissingen

Telefon: 0971 84-0
Telefax: 0971 84-4195
E-Mail: info@heiligenfeld.de

Hausanschrift:

Heiligenfeld Klinik Bad Wörishofen
Alfred-Baumgarten-Str. 6
86825 Bad Wörishofen

Häufig gestellte Fragen zu ihrem Aufenthalt

Sie erhalten während des Aufenthalts monatsabschließend eine Zwischenrechnung und am Ende des Aufenthalts eine Abschlussrechnung. Bitte beachten Sie, dass nicht jede private Krankenversicherung eine Direktabrechnung ermöglicht.

Die Direktabrechnung betrifft ausschließlich den Tagespflegesatz, nicht aber die gesonderte Abwicklung der wahlärztlichen Leistung. Hierfür erhalten Sie am Ende Ihres Aufenthalts eine Gesamtrechnung, die Sie bei Ihrer Privatversicherung/Beihilfestelle einreichen.

Ausgänge und Besuche sind außerhalb der Therapien grundsätzlich möglich. Einschränkungen werden im Einzelfall therapeutisch begründet entschieden. Ausgang über Nacht, z. B. am Wochenende, ist nur nach Genehmigung und für jeweils maximal eine Nacht möglich.

Bei einer Suchterkrankung, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit muss vor Aufnahme eine zweiwöchige Abstinenz eingehalten werden. Dies ist Grundvoraussetzung für eine Aufnahme. Bei suchtgefährdeten Personen führen wir während des Aufenthalts unangemeldete Alkoholkontrollen durch.

Alkoholgenuss und Drogengebrauch sind während der gesamten Behandlungsdauer – auch außerhalb der Klinik – nicht gestattet.

Bei einer Beihilfeberechtigung (i. d. R. bei Beamtinnen und Beamten) haben wir einige Hinweise für Sie.

Folgende Fragen sollten vorab geklärt sein:

  • Wird eine Kostenzusage im Vorfeld benötigt?
  • Welche Kosten werden von der Beihilfestelle erstattet?
  • Werden wahlärztliche Leistungen von der Beihilfestelle erstattet und anerkannt?

Das Beihilferecht unterscheidet sich in Deutschland in jedem Bundesland und teilweise sogar in seiner Anwendung je nach Dienststelle. Rufen Sie uns bei Fragen bezüglich voraussichtlich entstehender Eigenanteile oder Besonderheiten von Beihilfeverordnungen unter der Telefonnummer 0971 84-0 an. Wir beraten Sie gerne unverbindlich im Vorfeld der Antragstellung.

Bei einer Beihilfe als (Teil-)Kostenträger ist in der Regel keine Direktabrechnung mit der Beihilfestelle möglich.

Es dürfen nur die ärztlich angeordneten und von der Pflege ausgegebenen Medikamente eingenommen werden. Dabei streben wir eine sparsame, aber konsequente medikamentöse Behandlung an. Die Medikamente, die Sie aufgrund Ihrer psychischen Erkrankung einnehmen, bringen Sie bitte in ausreichender Dosis für 7 Tage mit. Mit eventuell erforderlichen sonstigen Medikamenten versorgen Sie sich bitte im Voraus in ausreichender Menge für den gesamten Aufenthaltszeitraum.

Aus Sicherheitsgründen sind mitgebrachte Elektrogeräte ausschließlich dann gestattet, wenn diese batterie- bzw. akkubetrieben sind. Ausgenommen hiervon sind Geräte, welche die Hygiene (z. B. Rasierapparat) bzw. Kommunikation (z. B. Mobiltelefon) betreffen und in technisch einwandfreiem Betriebszustand sind.

In allen Räumen der Klinik, besonders auch im eigenen Zimmer und im gesamten Klinikgebäude müssen wir auf ein absolutes Rauchverbot bestehen. Es gibt Raucherzonen auf dem Klinikgelände, in denen das Rauchen gestattet ist.

Die Ruhezeiten sind nachts von 23:00 Uhr bis 6:30 Uhr und mittags von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Die Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr gilt als “Zeit der Stille” im Haus. Sie ist dazu da, bewusst etwas Gutes für sich zu tun, Tagebuch zu schreiben, über die Therapie nachzudenken, still zu werden oder eine therapeutische Aufgabe zu üben. Es ist also eine persönliche Zeit, in der Sie nicht Radio hören, telefonieren oder sich sonst irgendwie ablenken sollten.

Wir erwarten von Ihnen, dass Sie für Ihr eigenes Zimmer Sorge tragen, d. h. Ihr Bett richten, das Zimmer aufräumen und Wohnraum sowie Nasszelle sauber halten. Ihr Zimmer wird vor der Anreise und einmal wöchentlich von einer Raumpflegerin gereinigt. In begrenztem Maße haben Sie die Möglichkeit der persönlichen Gestaltung.

Laut Sozialgesetzbuch sind Sie bei stationären Krankenhausbehandlungen zu einem gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10,00 € pro Tag verpflichtet, sofern Sie nicht unter eine andere Regelung fallen. Der Betrag wird vor Ort direkt von Ihnen beglichen.

Die ortsübliche Kurtaxe in Bad Wörishofen ist direkt in der Klinik zu entrichten. Die aktuelle Höhe der Kurtaxe können Sie gerne beim Aufnahmemanagement erfragen.

Herzlich willkommen in den Heiligenfeld Kliniken

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Für zuweisende Ärzte und Psychotherapeuten

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